(6) Satanisten tragen kein Gold

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Die vorläufige Anhörung wurde für den 6. März 1986 anberaumt. Bei dieser Gelegenheit sollte das Gericht klären, ob genügend Indizien vorlagen, die ein Verfahren gegen Ramirez rechtfertigten. Für die Staatsanwaltschaft ein leichtes Unterfangen. Sie erhob Anklage wegen insgesamt 14 Morden und 31 weiterer Straftaten. Zusätzlich drohten dem Beschuldigten mindestens eine Mordanklage in San Francisco sowie ein Verfahren wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes im Orange County. Diese Fälle sollten nicht im Los Angeles County verhandelt werden.

Unzählige Anträge

Recht bald wurde klar, worin die juristische Strategie von Ramirez‘ Anwälten bestand. Sie stellten fleißig Antrag um Antrag, um den eigentlichen Prozess so lange wie möglich hinauszuzögern. Die Auswahl der Geschworenen, die unmittelbar vor der Beweisaufnahme stattfand, konnte erst ab dem 22. Juli 1988 abgehalten werden. Seit Ramirez‘ Verhaftung waren da fast schon drei Jahre verstrichen. Und bis zum Prozessauftakt verging noch ein weiteres halbes Jahr.

Die Anträge der Verteidigung zielten vor allem auf den Gerichtsort, die angebliche Befangenheit der Richter und den Klageumfang. Zudem monierten die Anwälte immer wieder, dass man mehr Zeit für eine angemessene Vorbereitung auf den Prozess brauche. Die Verteidiger argumentierten zum Beispiel, dass mehr als 90 % der Bevölkerung in Los Angeles die Berichterstattung über den Fall in den Medien verfolgt hätten. Ein fairer Prozess sei unter diesen Umständen nicht zu erwarten, da schon längst eine Vorverurteilung ihres Klienten stattgefunden habe.

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Hinsichtlich des Klageumfangs wollte die Verteidigung erreichen, dass die zusammenhängende Gesamtklage in ein halbes Dutzend Einzelverfahren aufgeteilt wurde. Die Anwälte spekulierten darauf, vor diesem Hintergrund leichter Beweise in Zweifel ziehen zu können. Einfaches Beispiel: Im Sammelverfahren würde die Staatsanwaltschaft die identischen Abdrücke des Avia-Sportschuhs präsentieren. Für die Geschworenen ein Indiz, dass derselbe Täter die verschiedenen Verbrechen begonnen hatte. In einem Einzelverfahren wäre aber möglicherweise nur ein einziger Abdruck präsentiert worden. Dass dieser auch an anderen Tatorten aufgetaucht war, durfte dann höchstwahrscheinlich nicht im Gericht erwähnt werden. Die Spur bewies dann in dem Fall gar nichts, weil die Polizei beim Beschuldigten keine zu den Abdrücken passenden Schuhe vorgefunden hatte.

Ab November 1987 stand schließlich fest, an welchem Gericht der Fall verhandelt würde. Zuständig war der Oberste Gerichtshof Kaliforniens. Zum vorsitzenden Richter wurde Michael Tynan ernannt. Bezirksstaatsanwalt Phil Halpin reichte nun offiziell Anklage ein. Die Ermittlungsakten enthielten mehrere Hunderttausend Seiten Papier. Ein Zeuge der Anklage war bereits verschieden.

Mordkomplott gegen den Staatsanwalt?

Am 21. Juli 1988 begann die Auswahl der Geschworenen, die sich bis zum 10. Januar 1989 hinzog. Die zwölfköpfige Jury bestand schließlich aus sechs Afroamerikanern und sechs Latinoamerikanern. Dazu kamen zwölf Ersatz-Geschworene. Am 3. August berichtete die L.A. Times, dass Gefängnisangestellte von einem Mordkomplott erfahren haben wollten. Ramirez plane angeblich, den Staatsanwalt während des Prozesses zu erschießen. Vor dem Eingangsbereich ließ man einen Metalldetektor aufstellen. Der täglichen Kontrolle mussten sich alle Besucher des Gerichtssaals unterziehen, einschließlich der Anwälte. Es ergaben sich jedoch nie konkrete Hinweise, dass die Bedrohung real war.

Am 30. Januar 1989 eröffnete Richter Tynan schließlich die Beweisaufnahme. Während der Staatsanwalt ein Eröffnungsplädoyer hielt, verzichtete die Verteidigung von Ramirez darauf. Die konkrete Prozessstrategie blieb zunächst im Unklaren. Bis zum 14. April 1989 rief die Anklage 137 Zeugen auf und präsentierte 521 Beweismittel. Die Verteidigung begann mit ihrer Beweisaufnahme am 9. Mai. Nun wurde deren Stoßrichtung klar.

Zeugenaussagen in Zweifel gezogen

Die Anwälte zweifelten die Aussagen einiger Tatzeugen an. Die Ereignisse lagen bereits vier Jahre zurück. Manche Erinnerung war da schon verblasst. Und nicht alle Tatopfer waren noch in der Lage, Richard Ramirez eindeutig als ihren Peiniger zu identifizieren. Die Mehrzahl aber doch. Die Verteidigung rief die Psychologin Elizabeth Loftus als Sachverständige in den Zeugenstand. Loftus arbeitete an der Universität von Washington und galt als Expertin für Zeugenaussagen.

Sie sagte sinngemäß aus, dass Opfer einer Gewalttat hohem Stress ausgesetzt seien, der ihre Wahrnehmung gravierend beeinträchtigen könne. Sie behauptete zudem, dass die Wahrscheinlichkeit für Fehler noch steige, wenn Opfer und Täter unterschiedlichen Ethnien oder Rassen angehörten. Denn dann trete – salopp formuliert – verstärkt der Effekt auf: Die sehen irgendwie alle gleich aus.

Während des Kreuzverhörs musste die Expertin jedoch einräumen, dass solche verzerrten Zeugenaussagen vornehmlich dann zustande kommen, wenn die Beobachtung nur von kurzer Dauer war. Etliche der Tatopfer waren ihrem Martyrium jedoch über Stunden ausgesetzt gewesen. Sie hatten den Täter dabei aus nächster Nähe beobachten können und der Polizei detaillierte Täterbeschreibungen geliefert, die mehrere Phantomzeichnungen hervorbrachten. Diese Skizzen wiesen durchaus Ähnlichkeit mit den hervorstechenden äußeren Merkmalen von Richard Ramirez auf.

Ein fragwürdiges Alibi

Eine weitere Trumpfkarte der Verteidiger: Julian Ramirez, der Vater des Angeklagten, bezeugte vor Gericht, dass sein Sohn ab dem 24. Mai 1985 für acht Tage in El Paso, Texas, weilte. Während dieser Phase waren mehrere Verbrechen geschehen, die die Behörden Ramirez zu Last legten. Die Anklage lud daraufhin den Reporter David Hancock vor.

Er hatte im August 1985 Julian Ramirez interviewt, als noch nach seinem Sohn gefahndet wurde. Seinerzeit hatte der Mann noch behauptet, den Jungen seit mindestens zwei Jahren nicht mehr gesehen zu haben. Zudem war es den Ermittlern gelungen, einen Zahnarzt aufzutreiben, der Ramirez in der besagten Zeitspanne behandelt hatte. Die dabei angefertigten Röntgenbilder bewiesen eindeutig, dass es sich bei dem Patienten um Richard Ramirez gehandelt hatte.

Die ermordete Geschworene

Nach einer zweitägigen Einweisung durch den Richter begannen die Geschworenen schließlich am 26. Juli mit ihrer Urteilsberatung. Diese Prozessphase wurde jedoch von einem ungewöhnlichen Ereignis überschattet. Am 14. August erschien die Geschworene Phyllis Singletary nicht zum vereinbarten Zeitpunkt im Gericht. Die Frau war in der Nacht zuvor in ihrer Wohnung erschossen worden. Die Nachricht sprach sich in Windeseile unter den übrigen Geschworenen herum. Ihr erster Gedanke: Eines von Ramirez‘ „Groupies“ hatte den Mord begangen, um die Verhandlung zu sabotieren. Die Jury-Mitglieder fürchteten um ihr Leben.

Richter Tynan versammelte am nächsten Tag alle Geschworenen vor Gericht und erläuterte ihnen den bisherigen Erkenntnisstand in dem Fall. Demnach war der Mörder der Lebensgefährte von Phyllis Singletary. Gegen den Mann hatte schon früher eine Anzeige vorgelegen, weil er seine Freundin körperlich misshandelt hatte. Tynan versicherte den Jury-Mitgliedern, dass der Vorfall in keinem Zusammenhang zu dem Prozess stünde.

Das war allerdings nur die halbe Wahrheit. Denn wenig später entdeckte die Polizei die Leiche des Lebensgefährten in einem Hotelzimmer. Der Mann hatte sich selbst erschossen und ein schriftliches Geständnis für den Mord an seiner Freundin Phyllis Singletary hinterlassen. Daraus ging hervor, dass das Paar häufiger über den Ramirez-Fall gestritten habe. Insbesondere ihre negative Einstellung gegenüber den Verteidigern des Mordverdächtigen habe ihn wütend gemacht.

Abgefuckt

Wenig überraschend versuchte die Verteidigung, das Geschehen für ihre Zwecke auszunutzen. Sie verlangte einen neuen Prozess, da das Geschehen Einfluss auf die Beurteilung des Angeklagten durch die Geschworenen nehmen könnte. Der Sprecher der Geschworenen versicherte dem Gericht jedoch, dass der Vorfall keinerlei Auswirkungen auf die Entscheidungsfindung haben werde.

Das Gericht lehnte das Ansinnen der Anwälte ab. Als Ramirez von der Entscheidung erfuhr, rastete er im Gerichtssaal aus. Alles sei „abgefuckt“. Der Mann beruhigte sich auch nach Ermahnungen seitens des Richters nicht. Den Rest des Verfahrens durfte er deshalb aus einer Arrestzelle im Gericht heraus verfolgen, wo man ihm einen Fernseher aufstellte, der die Verhandlung übertrug.

Einstimmiges Urteil

Nach fast zwei Monaten Beratung verkündeten die Geschworenen, dass sie zu einem einstimmigen Urteil gelangt seien. Sie erachteten Richard Ramirez in allen 43 Anklagepunkten für schuldig, darunter 13 Morde, fünf Mordversuche, 11 Vergewaltigungen und 14 Einbruchdiebstähle. Bei 19 Anklagepunkten sahen sie es zudem als erwiesen an, dass die besonderen Merkmale für die Verhängung der Todesstrafe erfüllt seien.

Als Ramirez anschließend die Arrestzelle verließ, zeigte er den anwesenden Reportern das Teufelszeichen – eine Faust mit emporgerecktem kleinen Finger und Zeigefinger. Sein einziger Kommentar lautete: „Evil“ (böse). Rund zwei Wochen später, am 3. Oktober, bestätigten die Geschworenen auch das bereits im Vorfeld erwartete Strafmaß: die Todesstrafe. Ramirez selbst hatte zuvor darauf verzichtet, mildernde Umstände für ein geringeres Strafmaß anzuführen.

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Letzte Worte

Abgesehen von dem erwähnten Gefühlsausbruch machte Ramirez die meiste Zeit den Eindruck, als würde ihn der Prozess eher langweilen. Er erschien meist in schwarzer Kleidung, trug eine Sonnenbrille, trommelte mit den Fingern auf den Tisch, wippte mit dem Kopf, als hätte er Kopfhörer auf und würde laute Rockmusik hören.

Als Richter Tynan ihn aber am 9. November offiziell 19 Mal zum Tode verurteilte, zeigte er erstmals so etwas wie ernsthaftes Interesse am Prozess. Wie üblich durfte der Angeklagte vor Anklageverlesung noch letzte Worte an das Gericht richten. Ramirez nutzte die Gelegenheit für eine Rede, in der er sich der Welt zu erklären versuchte – oder auch nicht: „Ihr versteht mich nicht. Das erwarte ich von euch auch gar nicht. Dazu seid ihr überhaupt nicht in der Lage. Ich bin jenseits eures Erfahrungshorizonts. Ich stehe jenseits von Gut und Böse […] Ich werde gerächt werden. Luzifer wohnt in uns allen […] Ich glaube nicht an das heuchlerische, moralistische Dogma dieser sogenannten zivilisierten Gesellschaft […] Ihr Würmer macht mich krank! Heuchler, einer wie der andere […] Ich muss mir nicht die Erklärungen der Gesellschaft anhören. Ich habe sie alle schon mal gehört […] Legionen der Nacht, Saat der Nacht, wiederholt nicht die Fehler des nächtlichen Herumtreibers* und zeigt keine Gnade.“

* Anm. d. Autors: im englischen Original „Night Prowler“ wie im AC/DC-Song

Richard Ramirez kam nach seiner Verurteilung nach San Quentin in den sogenannten Todestrakt. Damals war er knapp 30 Jahre alt. Irgendjemand hat mal ausgerechnet, das er dort gemäß den Erfahrungen mit dem kalifornischen Berufungsrecht vermutlich bis zu seinem 70. Lebensjahr einsitzen würde, bevor das erste von neunzehn Todesurteilen vollstreckt werden würde.

Todeskandidat auf Freiersfüßen

Die Wartezeit verkürzte sich der Häftling mit einer Heirat. Die gleichaltrige Doreen Lioy stand etwa seit seiner Verhaftung in Kontakt zu Richard Ramirez. Sie arbeitete als freischaffende Journalistin für mehrere Magazine, hatte einen Hochschulabschluss in englischer Literatur und angeblich einen IQ von 152. Sie schickte ihm in den ersten Jahren seiner Inhaftierung rund 75 Briefe zu. Er schlug ihr bereits 1988 eine Heirat vor. Aber es dauerte bis 1996, bis die Hochzeit tatsächlich vollzogen wurde.

Andere Frauen buhlten ebenso um die Aufmerksamkeit von Richard Ramirez. Mindestens eine Konkurrentin drohte ihr körperliche Gewalt an, sofern sie ihr Objekt der Begierde nicht aufgab. Hinzu kam, dass die Heirat eines Gefängnisinsassen mit hohen bürokratischen Hürden verbunden war.

Die Hochzeitszeremonie fand am 3. Oktober 1996 im Hauptbesuchssaal des Gefängnisses statt. Die Braut trug ein wadenlanges, weißes Brautkleid mit langen Spitzenärmeln. Der Bräutigam war in einem gestärkten Gefängnisdrillisch gewandet. Die Hose ein wenig zu lang, das Hemd über der Hose. Sie hatte Ringe aus Platin besorgt. Denn Ramirez hatte ihr eingeschärft: „Satanisten tragen kein Gold“.

Ebenfalls anwesend waren Ramirez‘ Schwester Ruth, sein Bruder Joseph und Josephs Tochter. Nach der Trauung war Schluss mit weiteren Intimitäten. Irgendwelche „Begegnungszellen für Paare“ waren nach kalifornischem Recht für Insassen des Todestrakts schlichtweg nicht vorgesehen.

Der erste Mord

Zudem ist unklar, wie diese unter ungewöhnlichen Umständen geschlossene Ehe letztlich endete. Es gibt Quellen, die behaupten, Lioy habe sich etwa 2009 von Ramirez getrennt. Damals tauchten Berichte in den Medien auf, Ramirez sei auch der Mörder eines 9-jährigen Mädchens in San Francisco gewesen. Dort war am 10. April 1984 die Leiche von Mei Leung im Keller eines Apartmentgebäudes 765 O’Farrell Street gefunden worden. Der oder die Täter hatten das Kind geschlagen und vergewaltigt, bevor sie es mit einer Stichwaffe töteten. Der Leichnam hing über einem Rohr.

2009 glich die Polizei DNA-Spurenmaterial, das von einem am Tatort sichergestellten Taschentuch stammte, mit der Computerdatenbank ab. Die Probe stimmte mit dem DNA-Profil von Richard Ramirez überein. Der Schauplatz des Verbrechens befand sich im Tenderloin-Viertel. Dort war Ramirez bekanntlich in den Jahren 1984/1985 mehrfach in einem Hotel abgestiegen. Das Verbrechen datierte noch vor dem Mord an der 79-jährigen Jennie Vincow im Juni 1984 und markiert damit nach heutigem Kenntnisstand den Beginn von Ramirez‘ Mordserie.

Im Prozess 1989 hatte der DNA-Beweis noch keinerlei Rolle gespielt. Das DNA-Verfahren war im Jahr zuvor überhaupt zum ersten Mal in einem Strafprozess zugelassen worden. Im Ramirez-Fall gab es auch keine Notwendigkeit für einen DNA-Beweis angesichts der Indizienkette. Möglicherweise hatte sich Doreen Lioy bis dahin eingeredet, Richard Ramirez sitze zu Unrecht im Gefängnis, weil sie die Beweiskraft von Schuhabdrücken, Munition und Augenzeugenberichten bezweifelte. Die DNA ihres Mannes am Tatort eines vergewaltigten, misshandelten und getöteten 9-jährigen Kindes könnte aber auch bei ihr zu einem Umdenken geführt haben. Wie auch immer: Die Spur der Frau verliert sich in dieser Zeit.

Tod

Richard Ramirez verstarb am 7. Juni 2013 im Alter von 53 Jahren an Leberversagen. Eigentliche Ursache war eine Krebserkrankung. Zudem litt Ramirez an Hepatitis C infolge seines Drogenkonsums. Ein Termin für die Vollstreckung der Todesstrafe war zu diesem Zeitpunkt noch nicht anberaumt worden. Ebenso forderte niemand die Freigabe seines Leichnams für eine Beerdigung an – weder seine Familie noch seine Frau. Ramirez‘ Leiche endete letztlich im Krematorium.

*****

 

Bücher und Filme zu Richard Ramirez

Sachbücher (englisch)

Clifford L. Linedecker: Night Stalker (1991)
Philip Carlo: The Night Stalker. The Life and Crimes of Richard Ramirez (1996)
Jack Smith: The Night Stalker Killer. Life of Serial Killer Richard Ramirez (2016)

Zusammenstellung von Original-Zeitungsartikeln aus der Los Angeles Times zum Fall

Fotostrecke der Los Angeles Times zu Richard Ramirez

Karte mit markierten Tatorten (Scott Wilson/Los Angeles Times):

 

Dokus (deutsch)

Amerikas Albtraum – Die gefährlichsten Serienkiller der USA: Richard Ramirez (2009)

 

Spielfilme (deutsch)

Manhunt – Eine Stadt jagt einen Mörder (1989)
Regie: Bruce Seth Green

Nightstalker – Die Bestie von L.A. (2002)
Regie: Chris Fisher

 

Spielfilme (englisch)

The Valley Intruder/Nightstalker (2009)
Regie: Ulli Lommel

 

2 Kommentare

  1. Ich finde diese Wartezeiten im amerikanischen Todestrakt sehr extrem, das hier ist ein schönes Beispiel dafür.
    Sie hocken dort meist so lang, dass sie oft eines mehr oder weniger natürlichen Todes sterben, gerade weil das so lange dauert.
    Von der Todesstrafe selbst kann man halten was man will, aber Sinn des Erfinders ist das sicherlich nicht.
    Ich wäre dafür, entweder Vollstreckung kurz und schmerzlos und ohne langes Warten (was ja auch einen psychischen Druck bedeutet, nicht zu wissen, wie lange man noch hat), oder eben keine Todesstrafe. Wenn man es nicht schafft, die juristischen Prozesse in einem angemessenen Zeitraum abzuwickeln, ist die Wartezeit auf die Todesstrafe meiner Meinung nach eher als psychische Folter anzusehen, und sollte dringend überdacht werden.

    Auf jeden Fall wieder eine sehr spannende Geschichte, ich lese mich gerade durch alle Fälle durch. Sehr schön aufgearbeitet, das wird mir noch einige Stunden Lesestoff liefern.
    Danke dafür 🙂

  2. Huhu, ich liebe diese Seite und alles ish supergeschrieben.
    Allerdings ist hier ein Fehler: Die „Church of Satan“ nach Anton LaVey betet nicht Satan an, sondern hat keinen Gott. Der Name dient nur zur Provokation. Ist aber nicht dasselbe wie Satanismus! 🙂

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