(3) Der Prozess

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Als Merkmal des Rechtsstaats gilt gemeinhin, dass der Angeklagte nicht seine Unschuld, sondern das Gericht seine Schuld beweisen muss. Angesichts einer Verleumdungsklage kann man diesen Grundsatz getrost in die Tonne kloppen. Im Fall von Heinrich Mellage war der Straftatbestand ja hinreichend dokumentiert durch seine Veröffentlichungen. Er und seine Mitangeklagten mussten nun nachweisen, dass ihre Behauptungen keine üble Nachrede waren, sondern den Tatsachen entsprachen. Gar nicht so einfach, wenn die verantwortlichen rheinischen Klosterbrüder und die zuständigen Ärzte vor Gericht in die Rolle von Tünnes und Schäl schlüpften: Dat wisse mir nit mie su jenau. Dat han mir doch immer schon su jemat. Aber die Verteidiger waren auf Zack. Die Verteidigung konnte Dutzende von Zeugen auffahren, die Mellages Behauptungen stützten.

Grob fahrlässige Ärzte

Das Gerichtsverfahren deckte unter anderem auf, wie leichtfertig oder gar grob fahrlässig die Ärzte Patienten für geisteskrank erklärten. So hatte sich Forbes beispielsweise geweigert, sich untersuchen zu lassen. Was unternahm Polizeiarzt Dr. Kribben, um dennoch einen ärztlichen Befund zu erstellen? Er ließ sich von den Klosterbrüdern erzählen, dass Forbes sehr häufig betrunken nach Hause käme, dann sehr erregt sei und auch oftmals Damen auf offener Straße in unzüchtiger Weise angesprochen habe. Er habe sich auf seinen Spaziergängen so benommen, dass es angeraten schien, ihn nicht mehr ausgehen zu lassen. Dr. Kribben stellte daraufhin »Irrsinn« bei Forbes fest, wodurch dieser auf unbestimmte Zeit in der Anstalt festgehalten werden konnte. Der Verteidiger von Mellage wollte sich mit dieser Art der ärztlichen »Diagnose« nicht zufriedengeben und nahm den Polizeiarzt ins Kreuzverhör.

Verteidiger: Sie sind also der Meinung, dass, wenn Sie einen Mann 15 Minuten beobachten, der eine Ihnen unverständliche Sprache spricht, nach Alkohol riecht und sehr erregt ist, dann sind Sie in der Lage, ihn für verrückt zu erklären?

Dr. Kribben: Das war es nicht allein, es wurde mir außerdem mitgeteilt, dass sein Bischof geschrieben hatte: Er sei schon seit vielen Jahren dem Trunk ergeben.

Verteidiger: Haben Sie den Brief des Bischofs gelesen?

Zeuge: Nein.

Verteidiger: Von wem wurde Ihnen Mitteilung von dem Schreiben des Bischofs gemacht?

Zeuge: Von den Anstaltsbrüdern.

Verteidiger: Haben Sie bei Ihrer Untersuchung einen Arzt zurate gezogen?

Zeuge: Nein, bloß die Anstaltsbrüder.

Verteidiger: Also die bloße Mitteilung von Anstaltsbrüdern, ehemaligen Schneidern, Schustern und Maurergesellen lassen Sie sich als Grundlage dienen, um einen Mann für verrückt zu erklären?

Zeuge: Der Mann war aber total betrunken und tobte.

Verteidiger: Ist Ihnen nicht der Gedanke gekommen, dass der Mann einen augenblicklichen starken Rausch haben kann, dessen Wirkungen am folgenden Tage beseitigt sein können?

Zeuge: Mein Gott, der Mann war ja tobsüchtig.

Verteidiger: Haben Sie denn noch niemals gehört, dass betrunkene Leute, die auf die Polizeiwache gebracht waren, aus ganz natürlichem Freiheitsdrang die Fenster einschlugen? Kam Ihnen nicht der Gedanke, dass nur ein akuter Rausch vorhanden sein kann?

Zeuge: Nach den Mitteilungen der Brüder konnte ich das nicht annehmen.

Verteidiger: Dann ist es doch möglich, wenn ich zufällig in berauschtem Zustand ins Alexianerkloster gebracht, dort eingesperrt werde und aus innerem Freiheitsdrang ein Fenster einschlage, Sie mich auch für verrückt erklären, wenn Ihnen nur ein ehemaliger Schuster- oder Schneidergeselle sagt: Der Rechtsanwalt Lenzmann ist schon seit langer Zeit dem Trunk ergeben?

Zeuge: Diese Frage finde ich etwas komisch.

Verteidiger: Herr Geheimrat, ich bin weit entfernt, hier komische Fragen zu stellen, die Sache ist mir bitterer Ernst. Nach dem, was wir hier von Ihnen gehört haben, ist es zweifellos möglich, jeden beliebigen Menschen für geistesgestört zu erklären und ihn in ein Irrenhaus zu sperren.

Zeuge: Das kann ich nicht zugeben; ein Mann, der sich so gebärdet wie Forbes und schon seit Jahren dem Trunk ergeben ist, ist geistesgestört.

Verteidiger: Ich konstatiere, dass Sie lediglich aufgrund von Mitteilungen der Anstaltsbrüder angenommen haben, dass Forbes an chronischer Trunksucht leidet. Mussten Sie sich denn nicht sagen, dass Sie durch Ihr Zeugnis den Mann den Anstaltsbrüdern auf Gnade und Ungnade überlieferten?

Zeuge: Ich habe nur auf einen Tag die Internierung angeordnet.

Verteidiger: Forbes ist aber jahrelang interniert gewesen?

Zeuge: Wenn der Zustand sich nicht bessert, sind die Anstaltsleiter berechtigt, den Kranken auch länger zu internieren.

Verteidiger: Haben Sie den Forbes noch nach Ihrer einmaligen 15 Minuten langen Untersuchung beobachtet?

Zeuge: Dazu hatte ich keine Verpflichtung.

Verteidiger: Ich frage Sie ja doch bloß; beantworten Sie gefälligst meine Frage. Sie haben sich also niemals mehr um den Mann gekümmert?

Zeuge: Nein.

»Wer hier herauskommt, der ist zahm«

Dieser lasche Umgang mit einem Gutachten hatte System, wie weitere Zeugenaussagen bestätigten. So beschrieb Frau Friesel, die Wirtschafterin des Pfarrers Rheindorf, vor Gericht die wahren Machtverhältnisse in Aachen. Bruder Heinrich, der Leiter der Anstalt, habe zu ihr einmal gesagt: Wer es hier gut haben will, der muss sich mit den Brüdern gut verhalten. Wer hier hereinkommt, der kommt ohne den Willen der Brüder nicht mehr hinaus. Hier hat weder der Generalvikar noch die „Döktersch“ etwas zu sagen, wir sind klüger als die „Döktersch“. Wer hier drin ist, der wird zahm gemacht. Wer hier herauskommt, der ist zahm.

Die Anstalt diente dabei nicht nur als Kerker für aufmüpfige Geistliche. 1894 beherbergte Mariaberg rund 600 Insassen. Etwa 150 Personen galten als geisteskrank, aber der Großteil der Patienten waren Epileptiker, die von ihren Heimatgemeinden nach Aachen abgeschoben worden waren. Dass sich unverhofft auch kerngesunde Bürger in der Anstalt wiederfanden, machte das Beispiel des Bäckers Kaspar Kleinschmidt deutlich.

Erinnerungen an den Fall Gustl Mollath

Er sei eines Tages auf Veranlassung seiner Frau, die ihn gern beiseitegeschafft hätte, von der Polizei nach Mariaberg gebracht worden, sagte der Zeuge aus. Gefehlt habe ihm gar nichts, er sei damals ebenso gesund gewesen wie heute. Er sei zwei Monate in Mariaberg festgehalten worden. Als er den Amtsarzt Dr. Capellmann gebeten habe, ihn herauszulassen, habe dieser ihm geantwortet: Hier ist kein Gefängnis, sondern eine Irrenanstalt. Da kommen Sie nicht ohne Weiteres heraus. Körperliche Misshandlungen habe er zum Glück nicht erdulden müssen. Das Essen sei allerdings miserabel gewesen. Es gab gewöhnlich des Mittags Gerstensuppe, ein Stückchen Leberwurst oder einen halben Hering.

Verteidiger: Herr Sanitätsrat, was gab Ihnen Veranlassung, den Zeugen in die Irrenanstalt aufzunehmen?

Dr. Capellmann: Der Mann litt an Verfolgungswahnsinn.

Verteidiger: Woraus entnehmen Sie das?

Dr. Capellmann: Aus den Mitteilungen seiner Frau.

Verteidiger: Die Angaben seiner Frau genügten Ihnen, um den Mann in Ihrer Irrenanstalt zu internieren?

Dr. Capellmann: Ich hatte auch ein Attest des Kreisphysikus Dr. Baum.

Verteidiger: Ich bemerke Ihnen, dass Dr. Baum, dessen Amtseigenschaft auf dem Attest nicht ausgedrückt ist, es ist bloß mit »Dr. Baum« unterzeichnet, in dem Attest bemerkt: Er könne die Geisteskrankheit noch nicht feststellen. Haben Sie nun, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, von Herrn Dr. Baum wenigstens nachträglich ein motiviertes Zeugnis verlangt?

Dr. Capellmann: Nein.

Verteidiger: Haben Sie sich ferner um das Schicksal des Mannes bekümmert?

Zeuge: Nein.

Verteidiger: Also die Angaben der Frau des Mannes genügten Ihnen, um den Mann festzuhalten?

Dr. Capellmann: Die müssen mir vorläufig genügen.

Verteidiger: Herr Sanitätsrat, es wird schon seit Jahren in allen Zeitungen darüber Klage geführt, dass Privatirrenanstalten bequeme Stätten sind, in die böse Frauen ihre ihnen unbequemen Männer mit Leichtigkeit schaffen lassen können. Nun hat Ihnen doch der Zeuge gesagt: Seine Einlieferung in die Irrenanstalt sei auf Betreiben seiner Frau von dem hiesigen Polizeikommissar Zimmermann angeordnet worden; er (der Zeuge) hege den Verdacht, dass der Polizeikommissar mit seiner Frau ein unerlaubtes Verhältnis unterhalte. Hat Ihnen diese Angabe des Mannes nicht Veranlassung gegeben, eine Untersuchung über die Wahrheit dieser Angaben anzustellen?

Dr. Capellmann: Nein, wie konnte ich das auch feststellen?

Da werden glatt Erinnerungen an den Fall Gustl Mollath wach. Wer einmal hineingerät in die institutionelle „Heilanstalts“-Maschinerie, kommt so schnell nicht mehr heraus.

Das Kloster als Folterkammer

Auch der eine oder andere ehemalige Wärter packte vor Gericht aus, was den Aussagen der Insassen noch mehr Glaubwürdigkeit verlieh. So äußerte der Landwirtschaftsgehilfe Joseph Nelleser, der ein knappes Jahr im Kloster beschäftigt war, dass er in dieser Zeit niemals einen Anstaltsarzt zu Gesicht bekommen habe. Er habe einmal beobachtet, wie ein Bruder einen Kranken zu Boden gestoßen, mit dem Fuß getreten und in die Seite geschlagen habe. Ein anderes Mal sah er, wie ein Kranker, der nicht schnell genug habe gehen können, von einem Bruder und einem Wärter die Treppe hinabgezerrt und über den Fußboden geschleift worden sei.

Die Epileptiker Joseph Schäfer, Oprée und Louis Meyer erzählten, sie seien in einen leeren Raum gebracht worden, in dem eine Badewanne gestanden habe. Dort seien sie vollständig entkleidet, darauf gefesselt und in die mit eiskaltem Wasser gefüllte Wanne gesteckt worden. Einer der Brüder habe ihnen den Kopf unter Wasser gedrückt. Wenn sie zu ersticken gedroht hätten, habe der Wärter den Kopf wieder aus dem Wasser herausgezogen, damit sie einen Augenblick hätten Luft schnappen können. Kurz danach sei diese Prozedur von Neuem losgegangen und habe etwa eine halbe Stunde gedauert.

Eindeutige Beweislage

Das Gericht vernahm auch mehrere Klosterbrüder zu den Vorwürfen. Der Rektor des Klosters Mariaberg, Bruder Paulus Overbeck, ein ehemaliger Schuhmacher, gab unumwunden alle »Schandtaten« zu, die man ihm vorwarf, fühlte sich aber dennoch im Recht. Er sei früher in einem belgischen Kloster gewesen. Dort seien Strafmittel wie das Tauchbad oder die Zwangsjacke sogar gesetzlich vorgeschrieben gewesen. Er habe diese aus seiner Sicht zeitgemäßen Behandlungsmethoden lediglich in Mariaberg eingeführt, um die Behandlung von widerspenstigen Geisteskranken und Epileptikern effektiver zu gestalten. Er gebe auch zu, dass Epileptiker und Geisteskranke geschlagen worden seien – aber nur »in Notfällen«.

Der Gerichtshof benötigte gerade einmal zwei Stunden Beratung, um die Angeklagten in allen Punkten freizusprechen. Aufgrund der Beweisaufnahme kündigte der Staatsanwalt an, ein neues Verfahren gegen die Verantwortlichen des Kloster Mariaberg anzustreben. Der Prozess hatte nicht nur ans Tageslicht gebracht, dass in dem Alexianerkloster willkürlich Menschen eingesperrt worden waren. Der eigentliche Skandal, der die damalige Öffentlichkeit erzürnte, war der Umgang mit kranken Menschen. Denn die Zustände in Mariaberg waren beileibe kein Einzelfall.

Die katholischen Laienbrüder, denen die Kranken anvertraut waren, waren meist einfache Handwerker oder Arbeiter, die ihre Lederschürze gegen die Kutte eingetauscht hatten. Niemand hatte sie für ihre Aufgabe ausgebildet. So waren sie einerseits schlichtweg überfordert mit ihrer Tätigkeit und misshandelten die Insassen, wenn sie sich nicht mehr weiterzuhelfen wussten.

Zum anderen bot ihnen ihre Stellung eine ungewohnte Machtposition. Das verlockte den einen oder anderen Beschäftigten zum Missbrauch, den niemand kontrollierte. Wenn der Leiter der Einrichtung das Handeln deckte oder gar förderte wie in Aachen, konnten Sadisten ihren Trieben freien Lauf lassen. Als Ergebnis dieses Prozesses und der Recherchen von Heinrich Mellage kamen alle Heilanstalten im damaligen Deutschland auf den Prüfstand.

Die Ordensgemeinschaft der Alexianerbrüder existiert im Übrigen nach wie vor. Das alte Kloster Mariaberg heißt heute Alexianer Krankenhaus Aachen und ist weiterhin auf Psychiatrie spezialisiert. „800 Jahre Leidenschaft“ lautet deren Motto. Na denn.

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Die vollständige Geschichte „Kloster zur Hölle“ ist nachzulesen in „Interessante Kriminalprozesse“ von Hugo Friedländer, Band 1. Dort können Sie den Band 1 kostenlos als E-Book herunterladen.

 

 

Weitere Kapitel zum Fall Kloster Mariaberg 

1 Kommentar

  1. Hallo, ich kann nur beruhigen: Ich habe in der Alexianer Psychiatrie in Aachen gearbeitet – heute sieht es dort nicht mehr so aus! Sehr spannende Geschichte, hätte ich niemals von diesem Krankenhaus gedacht. Finde es erstaunlich dass sich trotz der ganzen Vorwürfe die Alexianer Brüder weiter etablieren konnten und mehrere Alexianer Krankenhäuser in Deutschland geschaffen haben.

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