Der Mordprozess gegen den Serienmörder Ted Bundy löste ein immenses öffentliches Interesse aus und mündete in einem nie da gewesenen Medienrummel. Es war der Prozess des Jahrzehnts. 250 Journalisten von fünf Kontinenten berichteten direkt aus dem Gerichtssaal. Zum ersten Mal in der amerikanischen Kriminalgeschichte durfte ein Fernsehsender das Verfahren landesweit live übertragen. Immerhin stand der Serienmörder Ted Bundy inzwischen im Verdacht, mindestens 20 Morde in vier Bundesstaaten begangen zu haben. Für viele Menschen war er das fleischgewordene Böse. Ein Monster, das jegliche Vorstellungskraft sprengte. Der Teufel in Menschengestalt. Die Medienberichte weckten beim Publikum gleichermaßen Neugier, Abscheu und Faszination.
Das Gericht stellte Bundy fünf Pflichtverteidiger zur Seite. Dennoch bestand der Angeklagte darauf, seine Verteidigung zu großen Teilen selbst zu übernehmen. Eine für ihn fatale Fehlentscheidung, die sich mit Trotz, Misstrauen und Selbstüberschätzung erklären ließ. Bundy ignorierte schlichtweg die Gefahr, in die er sich begab. Ihm drohte die Todesstrafe. Mit seiner dilettantischen Selbstverteidigung ebnete er ihr den Weg. Aber dass Bundy kein rational denkender Mensch war, hatte er in der Vergangenheit bereits hinlänglich bewiesen. Vermutlich genoss er den Auftritt auf der großen Bühne, als alle Augen der Welt auf ihn gerichtet waren, viel zu sehr. Da würde er sich die Show nicht von einem Haufen dahergelaufener Rechtsverdreher versauen lassen.
Anwälte handeln Deal für Ted Bundy aus
Dabei hatten die „Rechtsverdreher“ für Ted Bundy im Vorfeld des Prozesses einen vorteilhaften Deal mit der Staatsanwaltschaft ausgehandelt. Wenn Bundy sich schuldig erklären würde, Lisa Levy, Margaret Bowman und Kimberley Leach getötet zu haben, käme er mit einer Gesamthaftstrafe von 75 Jahren davon. 75 Jahre, die er aller Wahrscheinlichkeit nach nicht hätte absitzen müssen. Möglicherweise wäre er nach etwa 20 bis 25 Jahren wieder draußen gewesen. Die Anklage war für diese Art von Vereinbarung durchaus offen, denn die Indizienkette war löchrig und direkte Beweise existierten einfach nicht. Die Chancen standen nicht schlecht, dass die Anklage den Fall verlieren würde.
Bundy ließ sich zunächst auf den Deal ein. Er erhoffte sich dadurch, Zeit zu gewinnen. Und Zeit war sein bester Verbündeter. In ein paar Jahren bekäme er vielleicht die Chance, das Verfahren neu aufrollen zu lassen. Dann wäre wichtiges Beweismittel möglicherweise vernichtet oder unbrauchbar geworden, der eine oder andere Zeuge verstorben und andere Aussagen könnten in Zweifel gezogen werden, weil die Erinnerung verblasst war. Die Anklage würde in sich zusammenfallen und er als freier Mann zum Gerichtssaal hinausspazieren.
So weit das Kalkül. Doch in der Realität ließ Ted Bundy den Deal in letzter Sekunde platzen. Laut seiner Pflichtverteidiger sei sich Bundy nämlich plötzlich bewusst geworden, dass er sich öffentlich zu seinen Verbrechen hätte bekennen müssen. Dazu sei er zum damaligen Zeitpunkt wohl nicht bereit gewesen.
Verräterische Bissspuren
In dem nun folgenden Verfahren erwiesen sich zwei Aussagen als entscheidend für den Prozessausgang. Da war zunächst der Auftritt der Zeugin Nita Neary. Während sie im Zeugenstand saß, zeigte sie auf Ted Bundy. Das sei der Mann, den sie in der Tatnacht im Chi-Omega-Verbindungsheim gesehen habe. Der Fremde, der mit einem Knüppel in der Hand geflohen sei.
Dann dozierten die beiden forensischen Zahnärzte Richard Souviron und Lowell Levine über die Beweiskraft von Zahnabdrücken. Sie hatten für die Beweisaufnahme riesige Fotos in Posterformat angefertigt, die einerseits die Bissspuren an Lisa Levys Gesäß zeigten, andererseits das Gebiss von Ted Bundy. Den beiden Gutachtern gelang es, die Geschworenen davon zu überzeugen, dass solche Bissabdrücke ähnlich einzigartig waren wie ein Fingerabdruck.
Ted Bundys eigentliches Problem in dem Verfahren vor dem Gericht in Miami war jedoch er selbst. Die Prozessbeobachter bescheinigten ihm durchaus einen professionellen Auftritt als Anwalt. Der Mann hatte etwas auf dem Kasten und hätte es als Strafverteidiger noch weit bringen können. Kurioserweise schadete er sich damit aber mehr, als es ihm nutzte.
Bundy hatte gehofft, die Geschworenen in seiner Rolle als Anwalt zu beeindrucken. Wie sollte dieser brilliante und gepflegt erscheinende Mann fähig sein, solch schrecklichen Verbrechen zu begehen, wie man sie ihm zur Last legte? Bundys Kalkül mochte zu Beginn des Verfahrens noch aufgehen, entwickelte sich im Prozessverlauf jedoch zum Bumerang.
Denn plötzlich fragten sich die Geschworenen: Wie konnte es angehen, dass der Angeklagte angesichts der Schwere der Vorwürfe so selbstsicher und unbeeindruckt durch den Gerichtssaal tänzelte, als ginge ihn das alles nichts an? Da stimmte doch was nicht. Jeder normale Mensch würde angesichts der Anklage und den möglichen Konsequenzen niedergeschlagen, bedrückt, nervös sein.
Dann beging Ted Bundy einen kapitalen Fehler. Er nahm einen Polizisten, der als erster am Tatort im Chi-Omega-Hauses war, ins Kreuzverhör. Er ließ sich von ihm in allen Einzelheiten schildern, was er dort wahrgenommen hatte. Bundy zeigt sich regelrecht versessen hinsichtlich der Details und wollte sie wieder und wieder aus dem Mund des Beamten hören. Den Geschworenen dämmerte allmählich, dass dieser vermeintliche Anwalt die grauenhaften Schilderungen genoss. Für die Prozessbeobachter und Bundys Anwälte war dies der eigentliche Grund, warum Bundy dieses Verfahren verlor.
Am 24. Juli 1979 verkündete der Sprecher der Geschworenen nach siebenstündiger Beratung den Urteilsspruch: Ted Bundy war in allen Anklagepunkten schuldig. Bundy zeigte bei Verlesung des Urteils keinerlei Emotion.
Tod auf dem elektrischen Stuhl
Im Bundesstaat Florida war es üblich, dass die Geschworenen zunächst über Schuld oder Unschuld eines Angeklagten urteilten und zu einem späteren Zeitpunkt das eigentliche Strafmaß festlegten. Zwischen beiden Terminen bekam der Angeklagte nochmals Gelegenheit, um eine milde Strafe zu bitten. Er durfte zu diesem Zweck auch Leumundszeugen benennen, die die Geschworenen anhören mussten.
Am 30. Juli 1979 trat zum Beispiel Bundys Mutter in den Zeugenstand und bat die Geschworenen, ihren Sohn nicht zum Tode zu verurteilen. Während seines abschließenden Plädoyers beteuerte Ted Bundy erneut seine Unschuld. Er beschrieb sich als Opfer einer Vorverurteilung durch die Medien. Er bezeichnete das gesamte Verfahren als Farce. Aus seiner Sicht sei es absurd, für etwas um Gnade zu bitten, was er nicht getan habe. Gegen den Schuldspruch könne er sich nicht wehren. Aber er werde sich nicht die Last eines falschen Schuldeingeständnisses aufladen, nur um der Todesstrafe zu entkommen.
Ted Bundy konnte das Gericht mit dieser Argumentation nicht überzeugen. Der Richter verurteilte ihn wegen der Morde an Lisa Levy und Margaret Bowman zweimal zum Tode durch den elektrischen Stuhl.
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Weitere Kapitel zum Fall Ted Bundy
- Ted Bundy - Der Campus Killer
- (2) Lynda Ann Healy
- (3) Washington und Oregon 1974
- (4) Lake Sammamish
- (5) Utah 1974
- (6) Carol DaRonch
- (7) Debra Kent
- (8) Colorado 1975
- (9) Verhaftung von Ted Bundy
- (10) Lebensgeschichte Ted Bundy
- (11) Prozess in Utah 1976
- (12) Flucht von Ted Bundy
- (13) Chi-Omega
- (14) Kimberly Leach
- (15) Prozess in Miami 1979
- (16) Prozess in Orlando 1980
- (17) Im Todestrakt
- (18) Modus Operandi Ted Bundy
- (19) Pathologie Ted Bundy
- (20) Mögliche weitere Opfer von Ted Bundy
- (21) Bücher zu Ted Bundy
- (22) Filme zu Ted Bundy
- Ann Marie Burr - Die Sturmnacht