Kloster zur Hölle: Der Skandal von Mariaberg

1893 kehrte Vikar Rheindorf von einer Mission in Amerika gesundheitlich schwer angeschlagen nach Deutschland zurück. Er hatte sich Cholera und Malaria eingefangen, zudem klagte er über heftige Zahnschmerzen und ein »Nervenleiden«. Solche Art von Problemen regelte die Kirche gerne intern. Rheindorfs Vorgesetzter, der Kölner Erzbischof Dr. Krementz, schickte ihn zur Behandlung ins Alexianerkloster Mariaberg nach Aachen – entgegen Rheindorfs ausdrücklichem Wunsch.

Kloster Mariaberg Aachen, Skandal 1894
Kloster Mariaberg um 1885

Die Anstalt Mariaberg erinnerte Pfarrer Rheindorf dann weniger an ein Kloster denn an ein Gefängnis. Die Verpflegung? Der Fraß war das Allerletzte. Hygiene? Ein unbekanntes Fremdwort in Aachen. Behandlung? Gegen seine heftigen Zahnschmerzen verschrieb ihm der Anstaltsarzt Myrrhentinktur. Als das nichts half und Rheindorf nach einem besseren Mittel verlangte, zuckte der Arzt nur mit den Schultern. Zudem war Rheindorf strengstens untersagt, das Kloster zu verlassen. Der Bischof wünsche das nicht, beschied ihm der Mediziner.

Rheindorf wusste, er musste sich eine List ausdenken, um aus diesem Laden jemals wieder herauszukommen. Er schrieb einen Brief an den Kölner Erzbischof. Ihm war inzwischen bewusst, dass die Klosterleitung den kompletten Briefverkehr überwachte. Also lobte er ausdrücklich die Behandlung, die ihm das Kloster angedeihen ließ.

Er fühle sich schon viel besser, wolle aber gerne noch länger bleiben, bis er ganz genesen sei. Er habe aber eine Bitte an den Erzbischof. Er habe eine dringende Rechtsangelegenheit zu regeln. Dazu müsse er allerdings das Kloster verlassen, jedoch nur für einen Tag. Ließe sich das einrichten? Der Bischof war augenscheinlich der Meinung, dass das bockige Schäfchen nun endlich parierte. Er genehmigte den Ausgang. Rheindorf nutzte seine Chance und tauchte bei einem Freund in Iserlohn unter.

Inhaltsverzeichnis

Mundtot gemacht

Der Freund vermittelte Rheindorf den Kontakt zu einem Rechtsberater und Publizisten namens Heinrich Mellage. Mellage sollte sich darum kümmern, dass Rheindorf endlich in eine Anstalt seiner Wahl verlegt wurde und nie mehr in die Hölle von Kloster Mariaberg zurückkehren musste. Mellage war erfolgreich. Rheindorf kam in das Marienhospital in Ratingen, das er alsbald geheilt verlassen konnte. Er trat daraufhin eine Stelle als Geistlicher in Köln an.

Möglicherweise hatte der Kölner Erzbischof befürchtet, dass Mellage die Geschichte an die Presse weitergeben würde, wenn er im Streit mit seinem Angestellten nicht einlenken würde. Die Taktiererei war vergeblich. Denn Rheindorf plauderte alles aus, was er im Kloster Mariaberg beobachtet hatte.

Insbesondere das Schicksal des schottischen Geistlichen Forbes hatte ihn tief berührt. Der arme Kerl sei seit 39 Monaten in dem fürchterlichen Kloster eingekerkert. Die Klosterbrüder behaupteten, Forbes sei geisteskrank. Doch der Mann sei in Wahrheit voll zurechnungsfähig. Der Beweis: Die Klosterbrüder ließen ihn täglich die Messen und Andachten abhalten.

Schuld daran, dass Forbes nun in Aachen gefangen gehalten werde, sei ein Streit mit einer schottischen Äbtissin, in deren Kloster Forbes als Pfarrer tätig gewesen sei. Die Oberin habe sich beim Erzbischof von Aberdeen beschwert, dass Forbes die Nonnen gegen sie aufgehetzt habe.

Forbes Version lautete anders: Die Äbtissin habe ihm sexuelle Avancen gemacht, die er abgewiesen habe. Danach habe sie sich die Intrige ausgedacht, um ihn abzuservieren. Auf jeden Fall reichte der Arm der Oberin offensichtlich weiter als der des Kaplans Forbes. Der Bischof entschied sich, den lästigen Querulanten mundtot zu machen und im einschlägig bekannten Kloster Mariaberg sicher zu deponieren.

Rettung in letzter Sekunde

Rheindorf berichtete, die Klosterbrüder würden den Schotten permanent misshandeln und strikt von der Außenwelt abschirmen. Zudem habe niemand außer ihm, Rheindorf, Englisch verstanden und Forbes spreche kaum Deutsch. Der Mann sei seinen Peinigern vollkommen hilflos ausgeliefert. Forbes habe ihn angefleht, ihn aus Mariaberg zu befreien. Rheindorf machte sich große Sorgen. In spätestens einem halben Jahr sei Forbes ein toter Mann, wenn man nicht handele, so dramatisch seien die Zustände in dem Kloster.

Heinrich Mellage verlor keine Zeit und wandte sich an die Staatsanwaltschaft in Aachen. Diese verwies ihn an die örtliche Polizei. Mellage konnte den Polizeikommissar Lohe schließlich überzeugen, dass Forbes vermutlich widerrechtlich im Kloster festgehalten werde. Mellages Besuch in Polizeibegleitung überrumpelte die Brüder. Sie versuchten zwar wortreich, die Entlassung Forbes zu verhindern, aber ihnen gingen die Argumente aus.

Mellage setzte durch, dass Forbes vom zuständigen Polizeiarzt Dr. Kribben untersucht werden sollte, ob er denn überhaupt geisteskrank war. Die Untersuchung währte nur kurz. Dr. Kribben konnte keine Anzeichen einer akuten psychischen Störung erkennen und ordnete die unverzügliche Entlassung aus Mariaberg an. Mellage nahm darauf Forbes zu sich nach Iserlohn. Damit kam der Skandal erst ins Rollen.

Forbes war nicht von Beginn an schlecht behandelt worden. Nach seiner Ankunft durfte er das Kloster noch ohne Begleitung verlassen. Ernsthafte Probleme ergaben sich für ihn, als ein Abgesandter des Bischofs von Aberdeen im Kloster Mariaberg erschien. Dieser teilte den Klosterbrüdern mit, dass Forbes ein gemeingefährlicher Mensch und bekannter Trunkenbold sei, dem jeder Verkehr mit der Außenwelt zu untersagen sei.

Als Forbes dann am Abend ein Wirtshaus aufsuchte, sei ihm ein Mann aus der Anstalt dorthin gefolgt. Er habe sich einen Kaffee, ein Glas Bier und einen Kognak bestellt. Der »Spion« aus Mariaberg habe ihn danach aufgefordert, ihn zum Kloster zu begleiten.

Forbes sagte aus, dass er sich geweigert habe. Plötzlich sei ein zweiter Mann aufgetaucht und die beiden hätten ihn in eine Droschke gezerrt, die vor dem Wirtshaus gehalten habe. Die Fahrt sei nach Mariaberg gegangen. Dort hätten ihn vier Klosterbrüder und der Pförtner bereits erwartet. Die Männer hätten auf ihn eingeprügelt, ihn gefesselt und anschließend in eine Zelle gebracht.

Forbes gab jedoch keine Ruhe. Er brüllte und schlug ein Fenster ein. Die Brüder riefen in der Nacht den Anstaltsarzt Dr. Chantraine und den Polizeiarzt Dr. Kribben herbei. Sie erzählten ihnen, Forbes sei ein Säufer und offensichtlich irre geworden. Kribben schaute sich den Patienten eine Viertelstunde an und vertraute den Aussagen der Klosterbrüder. Englisch verstand er nicht, sodass er Forbes nicht befragen konnte. Ab diesem Moment galt Forbes offiziell als geisteskrank. Man sperrte ihn in den geschlossenen Trakt zu den »Tobsüchtigen«.

Er habe sich darüber nicht beschwert, sagte Forbes, da er befürchtet habe, noch schlechter behandelt zu werden. Die Klosterbrüder hätten ihn ohnehin regelmäßig geschlagen, schikaniert oder nachts an sein Bett gefesselt. Ein Bruder habe ihm einmal gedroht, wenn er nicht artig sei, werde er alles, was er von ihm wisse, in der »Germania« in Berlin veröffentlichen.

Er habe nachher an seinen Bischof geschrieben, ihm diese Behandlung mitgeteilt und diesen gebeten, ihn zu befreien. Forbes konnte sich einfach nicht vorstellen, dass der Bischof mit dieser Behandlung einverstanden sei. Er habe jedoch keine Antwort vom Bischof erhalten. Konnte er auch nicht, da die Klosterbrüder konsequent den Briefverkehr überwachten.

Kein Einzelfall

Heinrich Mellage erfuhr von Forbes, dass der schottische Geistliche beileibe kein Einzelfall war, sondern die Sache System hatte. Im Kloster Mariaberg verschwanden reihenweise in Ungnade gefallene Priester. Wer aufmuckte, wurde von den Klosterbrüdern übelst misshandelt. Alt wurde keiner der Insassen. Ein als Gutachter geladener Arzt erklärte später vor Gericht: Es sei ein medizinisches Wunder, dass Forbes die drei Jahre im Kloster Mariaberg angesichts der dortigen Zustände überlebt habe.

So trieb Mellage als weiteren Zeugen zum Beispiel den Kaplan Schröder aus Medebach im Sauerland auf. Der Geistliche war viele Jahre als Franziskanerpater in Amerika tätig gewesen. Als er 1880 aus Amerika zurückgekehrt war, sei einmal ein fremder Mann zu ihm gekommen und müsse ihm heimlich etwas verabreicht haben. Denn als er wieder aufgewacht sei, habe er sich plötzlich im Alexianerkloster Mariaberg befunden. Auf welche Weise er in das Kloster gekommen sei, wisse er nicht. Er habe sich nun krank gefühlt, obwohl er früher ganz gesund gewesen sei, so Kaplan Schröder.

Er habe einmal den Versuch gemacht, aus der Anstalt zu fliehen, und habe bei der Polizei Schutz gesucht. Die Polizei habe ihn aber wieder umgehend zurück in die Anstalt gebracht. Er sei deshalb zur Strafe acht Tage in die »schmutzige Station« gebracht worden. Mit der »schmutzigen Station« war der Teil der Anstalt gemeint, in dem die Kranken eingesperrt waren, die keinerlei Kontrolle mehr über ihre Körperfunktionen hatten. Kaplan Schröder fuhr fort, er habe dort einmal das Essen verweigert. Die Brüder hätten ihm die Zwangsjacke angezogen und das Essen hineingezwungen.

Mellage macht den Skandal öffentlich

Heinrich Mellage protokollierte die Aussagen von Forbes, Rheindorf, Schröder und anderen ehemaligen Insassen aus Mariaberg. Die Dokumente überreichte er der zuständigen Staatsanwaltschaft in Aachen, die daraufhin gegen die Vorsteher des Alexianerklosters Mariaberg ein Strafverfahren wegen widerrechtlicher Freiheitsberaubung einleitete. Dieses Verfahren wurde jedoch nach kurzer Zeit wieder eingestellt, es kam nicht zum Prozess.

Mellage wollte die Sache nicht auf sich beruhen lassen. Er gab seine Recherchen an die Presse weiter und verfasste selbst für eine Tageszeitung in seiner Heimatstadt Iserlohn mehrere Artikel über die skandalösen Zustände in Kloster Mariaberg. Die Berichterstattung schlug hohe Wellen.

Es meldeten sich noch mehr Betroffene bei Mellage, was ihn schließlich dazu bewegte, ein Buch unter dem Titel »39 Monate bei gesundem Geiste als irrsinnig eingekerkert! Erlebnisse des katholischen Geistlichen M. Forbes aus Schottland im Alexianerkloster Mariaberg in Aachen während der Zeit vom 18. Februar 1891 bis 30. Mai 1894« zu veröffentlichen.

Der Fall nahm nun eine kuriose Wendung. Nicht die eigentlichen Täter landeten vor Gericht, sondern der Bote, der die üblen Vorgänge öffentlich gemacht hatte. Der zuständige Amtsarzt Dr. Capellmann, der seit 30 Jahren für Mariaberg verantwortlich war, und der Aachener Regierungspräsident stellten Strafantrag wegen Verleumdung. Ende November 1894 wurde auf Beschluss des Landgerichts zu Hagen das Buch von Heinrich Mellage beschlagnahmt.

Mellage selbst, sein Verleger und der Redakteur des »Iserlohner Kreisanzeigers«, der Mellages Artikel gedruckt hatte, fanden sich auf der Anklagebank wieder. Der Fall wurde vor der ersten Strafkammer des Aachener Landgerichts verhandelt. Wenn sich Dr. Capellmann erhofft hatte, durch den Prozess von allen Vorwürfen reingewaschen zu werden, hatte er sich gewaltig geschnitten. Die Presse stürzte sich begierig auf das Thema und berichtete ausgiebig über das Verfahren. Und was da zur Sprache kam, sorgte erst recht für Empörung in der Öffentlichkeit.

Als Merkmal des Rechtsstaats gilt gemeinhin, dass der Angeklagte nicht seine Unschuld, sondern das Gericht seine Schuld beweisen muss. Angesichts einer Verleumdungsklage kann man diesen Grundsatz getrost in die Tonne kloppen. Im Fall von Heinrich Mellage war der Straftatbestand ja hinreichend dokumentiert durch seine Veröffentlichungen.

Er und seine Mitangeklagten mussten nun nachweisen, dass ihre Behauptungen keine üble Nachrede waren, sondern den Tatsachen entsprachen. Gar nicht so einfach, wenn die verantwortlichen rheinischen Klosterbrüder und die zuständigen Ärzte vor Gericht in die Rolle von Tünnes und Schäl schlüpften: Dat wisse mir nit mie su jenau. Dat han mir doch immer schon su jemat. Aber die Verteidiger waren auf Zack. Die Verteidigung konnte Dutzende von Zeugen auffahren, die Mellages Behauptungen stützten.

Grob fahrlässige Ärzte

Das Gerichtsverfahren deckte unter anderem auf, wie leichtfertig oder gar grob fahrlässig die Ärzte Patienten für geisteskrank erklärten. So hatte sich Forbes beispielsweise geweigert, sich untersuchen zu lassen. Was unternahm Polizeiarzt Dr. Kribben, um dennoch einen ärztlichen Befund zu erstellen? Er ließ sich von den Klosterbrüdern erzählen, dass Forbes sehr häufig betrunken nach Hause käme, dann sehr erregt sei und auch oftmals Damen auf offener Straße in unzüchtiger Weise angesprochen habe. Er habe sich auf seinen Spaziergängen so benommen, dass es angeraten schien, ihn nicht mehr ausgehen zu lassen.

Dr. Kribben stellte daraufhin »Irrsinn« bei Forbes fest, wodurch dieser auf unbestimmte Zeit in der Anstalt festgehalten werden konnte. Der Verteidiger von Mellage wollte sich mit dieser Art der ärztlichen »Diagnose« nicht zufriedengeben und nahm den Polizeiarzt ins Kreuzverhör.

Verteidiger: Sie sind also der Meinung, dass, wenn Sie einen Mann 15 Minuten beobachten, der eine Ihnen unverständliche Sprache spricht, nach Alkohol riecht und sehr erregt ist, dann sind Sie in der Lage, ihn für verrückt zu erklären?

Dr. Kribben: Das war es nicht allein, es wurde mir außerdem mitgeteilt, dass sein Bischof geschrieben hatte: Er sei schon seit vielen Jahren dem Trunk ergeben.

Verteidiger: Haben Sie den Brief des Bischofs gelesen?

Zeuge: Nein.

Verteidiger: Von wem wurde Ihnen Mitteilung von dem Schreiben des Bischofs gemacht?

Zeuge: Von den Anstaltsbrüdern.

Verteidiger: Haben Sie bei Ihrer Untersuchung einen Arzt zurate gezogen?

Zeuge: Nein, bloß die Anstaltsbrüder.

Verteidiger: Also die bloße Mitteilung von Anstaltsbrüdern, ehemaligen Schneidern, Schustern und Maurergesellen lassen Sie sich als Grundlage dienen, um einen Mann für verrückt zu erklären?

Zeuge: Der Mann war aber total betrunken und tobte.

Verteidiger: Ist Ihnen nicht der Gedanke gekommen, dass der Mann einen augenblicklichen starken Rausch haben kann, dessen Wirkungen am folgenden Tage beseitigt sein können?

Zeuge: Mein Gott, der Mann war ja tobsüchtig.

Verteidiger: Haben Sie denn noch niemals gehört, dass betrunkene Leute, die auf die Polizeiwache gebracht waren, aus ganz natürlichem Freiheitsdrang die Fenster einschlugen? Kam Ihnen nicht der Gedanke, dass nur ein akuter Rausch vorhanden sein kann?

Zeuge: Nach den Mitteilungen der Brüder konnte ich das nicht annehmen.

Verteidiger: Dann ist es doch möglich, wenn ich zufällig in berauschtem Zustand ins Alexianerkloster gebracht, dort eingesperrt werde und aus innerem Freiheitsdrang ein Fenster einschlage, Sie mich auch für verrückt erklären, wenn Ihnen nur ein ehemaliger Schuster- oder Schneidergeselle sagt: Der Rechtsanwalt Lenzmann ist schon seit langer Zeit dem Trunk ergeben?

Zeuge: Diese Frage finde ich etwas komisch.

Verteidiger: Herr Geheimrat, ich bin weit entfernt, hier komische Fragen zu stellen, die Sache ist mir bitterer Ernst. Nach dem, was wir hier von Ihnen gehört haben, ist es zweifellos möglich, jeden beliebigen Menschen für geistesgestört zu erklären und ihn in ein Irrenhaus zu sperren.

Zeuge: Das kann ich nicht zugeben; ein Mann, der sich so gebärdet wie Forbes und schon seit Jahren dem Trunk ergeben ist, ist geistesgestört.

Verteidiger: Ich konstatiere, dass Sie lediglich aufgrund von Mitteilungen der Anstaltsbrüder angenommen haben, dass Forbes an chronischer Trunksucht leidet. Mussten Sie sich denn nicht sagen, dass Sie durch Ihr Zeugnis den Mann den Anstaltsbrüdern auf Gnade und Ungnade überlieferten?

Zeuge: Ich habe nur auf einen Tag die Internierung angeordnet.

Verteidiger: Forbes ist aber jahrelang interniert gewesen?

Zeuge: Wenn der Zustand sich nicht bessert, sind die Anstaltsleiter berechtigt, den Kranken auch länger zu internieren.

Verteidiger: Haben Sie den Forbes noch nach Ihrer einmaligen 15 Minuten langen Untersuchung beobachtet?

Zeuge: Dazu hatte ich keine Verpflichtung.

Verteidiger: Ich frage Sie ja doch bloß; beantworten Sie gefälligst meine Frage. Sie haben sich also niemals mehr um den Mann gekümmert?

Zeuge: Nein.

»Wer hier herauskommt, der ist zahm«

Dieser lasche Umgang mit einem Gutachten hatte System, wie weitere Zeugenaussagen bestätigten. So beschrieb Frau Friesel, die Wirtschafterin des Pfarrers Rheindorf, vor Gericht die wahren Machtverhältnisse in Aachen. Bruder Heinrich, der Leiter der Anstalt, habe zu ihr einmal gesagt: Wer es hier gut haben will, der muss sich mit den Brüdern gut verhalten. Wer hier hereinkommt, der kommt ohne den Willen der Brüder nicht mehr hinaus. Hier hat weder der Generalvikar noch die „Döktersch“ etwas zu sagen, wir sind klüger als die „Döktersch“. Wer hier drin ist, der wird zahm gemacht. Wer hier herauskommt, der ist zahm.

Die Anstalt diente dabei nicht nur als Kerker für aufmüpfige Geistliche. 1894 beherbergte Mariaberg rund 600 Insassen. Etwa 150 Personen galten als geisteskrank, aber der Großteil der Patienten waren Epileptiker, die von ihren Heimatgemeinden nach Aachen abgeschoben worden waren. Dass sich unverhofft auch kerngesunde Bürger in der Anstalt wiederfanden, machte das Beispiel des Bäckers Kaspar Kleinschmidt deutlich.

Erinnerungen an den Fall Gustl Mollath

Er sei eines Tages auf Veranlassung seiner Frau, die ihn gern beiseitegeschafft hätte, von der Polizei nach Mariaberg gebracht worden, sagte der Zeuge aus. Gefehlt habe ihm gar nichts, er sei damals ebenso gesund gewesen wie heute. Er sei zwei Monate in Mariaberg festgehalten worden.

Als er den Amtsarzt Dr. Capellmann gebeten habe, ihn herauszulassen, habe dieser ihm geantwortet: Hier ist kein Gefängnis, sondern eine Irrenanstalt. Da kommen Sie nicht ohne Weiteres heraus. Körperliche Misshandlungen habe er zum Glück nicht erdulden müssen. Das Essen sei allerdings miserabel gewesen. Es gab gewöhnlich des Mittags Gerstensuppe, ein Stückchen Leberwurst oder einen halben Hering.

Verteidiger: Herr Sanitätsrat, was gab Ihnen Veranlassung, den Zeugen in die Irrenanstalt aufzunehmen?

Dr. Capellmann: Der Mann litt an Verfolgungswahnsinn.

Verteidiger: Woraus entnehmen Sie das?

Dr. Capellmann: Aus den Mitteilungen seiner Frau.

Verteidiger: Die Angaben seiner Frau genügten Ihnen, um den Mann in Ihrer Irrenanstalt zu internieren?

Dr. Capellmann: Ich hatte auch ein Attest des Kreisphysikus Dr. Baum.

Verteidiger: Ich bemerke Ihnen, dass Dr. Baum, dessen Amtseigenschaft auf dem Attest nicht ausgedrückt ist, es ist bloß mit »Dr. Baum« unterzeichnet, in dem Attest bemerkt: Er könne die Geisteskrankheit noch nicht feststellen. Haben Sie nun, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, von Herrn Dr. Baum wenigstens nachträglich ein motiviertes Zeugnis verlangt?

Dr. Capellmann: Nein.

Verteidiger: Haben Sie sich ferner um das Schicksal des Mannes bekümmert?

Zeuge: Nein.

Verteidiger: Also die Angaben der Frau des Mannes genügten Ihnen, um den Mann festzuhalten?

Dr. Capellmann: Die müssen mir vorläufig genügen.

Verteidiger: Herr Sanitätsrat, es wird schon seit Jahren in allen Zeitungen darüber Klage geführt, dass Privatirrenanstalten bequeme Stätten sind, in die böse Frauen ihre ihnen unbequemen Männer mit Leichtigkeit schaffen lassen können. Nun hat Ihnen doch der Zeuge gesagt: Seine Einlieferung in die Irrenanstalt sei auf Betreiben seiner Frau von dem hiesigen Polizeikommissar Zimmermann angeordnet worden; er (der Zeuge) hege den Verdacht, dass der Polizeikommissar mit seiner Frau ein unerlaubtes Verhältnis unterhalte. Hat Ihnen diese Angabe des Mannes nicht Veranlassung gegeben, eine Untersuchung über die Wahrheit dieser Angaben anzustellen?

Dr. Capellmann: Nein, wie konnte ich das auch feststellen?

Da werden glatt Erinnerungen an den Fall Gustl Mollath wach. Wer einmal hineingerät in die institutionelle „Heilanstalts“-Maschinerie, kommt so schnell nicht mehr heraus.

Das Kloster als Folterkammer

Auch der eine oder andere ehemalige Wärter packte vor Gericht aus, was den Aussagen der Insassen noch mehr Glaubwürdigkeit verlieh. So äußerte der Landwirtschaftsgehilfe Joseph Nelleser, der ein knappes Jahr im Kloster beschäftigt war, dass er in dieser Zeit niemals einen Anstaltsarzt zu Gesicht bekommen habe.

Er habe einmal beobachtet, wie ein Bruder einen Kranken zu Boden gestoßen, mit dem Fuß getreten und in die Seite geschlagen habe. Ein anderes Mal sah er, wie ein Kranker, der nicht schnell genug habe gehen können, von einem Bruder und einem Wärter die Treppe hinabgezerrt und über den Fußboden geschleift worden sei.

Die Epileptiker Joseph Schäfer, Oprée und Louis Meyer erzählten, sie seien in einen leeren Raum gebracht worden, in dem eine Badewanne gestanden habe. Dort seien sie vollständig entkleidet, darauf gefesselt und in die mit eiskaltem Wasser gefüllte Wanne gesteckt worden. Einer der Brüder habe ihnen den Kopf unter Wasser gedrückt. Wenn sie zu ersticken gedroht hätten, habe der Wärter den Kopf wieder aus dem Wasser herausgezogen, damit sie einen Augenblick hätten Luft schnappen können. Kurz danach sei diese Prozedur von Neuem losgegangen und habe etwa eine halbe Stunde gedauert.

Eindeutige Beweislage

Das Gericht vernahm auch mehrere Klosterbrüder zu den Vorwürfen. Der Rektor des Klosters Mariaberg, Bruder Paulus Overbeck, ein ehemaliger Schuhmacher, gab unumwunden alle »Schandtaten« zu, die man ihm vorwarf, fühlte sich aber dennoch im Recht.

Er sei früher in einem belgischen Kloster gewesen. Dort seien Strafmittel wie das Tauchbad oder die Zwangsjacke sogar gesetzlich vorgeschrieben gewesen. Er habe diese aus seiner Sicht zeitgemäßen Behandlungsmethoden lediglich in Mariaberg eingeführt, um die Behandlung von widerspenstigen Geisteskranken und Epileptikern effektiver zu gestalten. Er gebe auch zu, dass Epileptiker und Geisteskranke geschlagen worden seien – aber nur »in Notfällen«.

Der Gerichtshof benötigte gerade einmal zwei Stunden Beratung, um die Angeklagten in allen Punkten freizusprechen. Aufgrund der Beweisaufnahme kündigte der Staatsanwalt an, ein neues Verfahren gegen die Verantwortlichen des Kloster Mariaberg anzustreben.

Der Prozess hatte nicht nur ans Tageslicht gebracht, dass in dem Alexianerkloster willkürlich Menschen eingesperrt worden waren. Der eigentliche Skandal, der die damalige Öffentlichkeit erzürnte, war der Umgang mit kranken Menschen. Denn die Zustände in Mariaberg waren beileibe kein Einzelfall.

Die katholischen Laienbrüder, denen die Kranken anvertraut waren, waren meist einfache Handwerker oder Arbeiter, die ihre Lederschürze gegen die Kutte eingetauscht hatten. Niemand hatte sie für ihre Aufgabe ausgebildet. So waren sie einerseits schlichtweg überfordert mit ihrer Tätigkeit und misshandelten die Insassen, wenn sie sich nicht mehr weiterzuhelfen wussten.

Zum anderen bot ihnen ihre Stellung eine ungewohnte Machtposition. Das verlockte den einen oder anderen Beschäftigten zum Missbrauch, den niemand kontrollierte. Wenn der Leiter der Einrichtung das Handeln deckte oder gar förderte wie in Aachen, konnten Sadisten ihren Trieben freien Lauf lassen. Als Ergebnis dieses Prozesses und der Recherchen von Heinrich Mellage kamen alle Heilanstalten im damaligen Deutschland auf den Prüfstand.

Die Ordensgemeinschaft der Alexianerbrüder existiert im Übrigen nach wie vor. Das alte Kloster Mariaberg heißt heute Alexianer Krankenhaus Aachen und ist weiterhin auf Psychiatrie spezialisiert. „800 Jahre Leidenschaft“ lautet deren Motto. Na denn.

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Die vollständige Geschichte „Kloster zur Hölle“ ist nachzulesen in „Interessante Kriminalprozesse“ von Hugo Friedländer, Band 1. Dort können Sie den Band 1 kostenlos als E-Book herunterladen.

Überblick zum Fall Kloster zur Hölle

  • Das „Kloster zur Hölle“ und der Skandal von Mariaberg

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