(11) Prozess in Utah 1976

0

Am 23. Februar 1976 wurde in Utah das Verfahren gegen Ted Bundy wegen Entführung von Carol DaRonch eröffnet. Bundy trat im Gerichtssaal demonstrativ gelassen und selbstbewusst auf. Er glaubte, dass die Beweise nicht ausreichten, um ihn verurteilen zu können, und plädierte auf nicht schuldig. Bundy bestritt, Carol DaRonch jemals in seinem Leben gesehen zu haben. Aber er konnte für den Tatzeitraum kein Alibi nachweisen. Auf Rat seines Anwalts verzichtete Bundy auf sein Recht, den Fall vor einem Geschworenengericht zu verhandeln. Verteidiger John O‘Connell befürchtete, dass sein Mandant durch die Berichterstattung in den Medien längst vorverurteilt war.

Als Carol DaRonch in den Zeugenstand trat, schilderte sie in allen Einzelheiten, was sie 16 Monate zuvor erlitten hatte. Der Staatsanwalt fragte sie, ob sie den Mann wiedererkenne, der ihr das angetan habe. Carol DaRonch begann zu weinen. Dann hob sie ihre Hand und zeigte mit dem Finger direkt auf Ted Bundy. Richter Stewart Hanson Jr. folgte dem Finger der Zeugin und musterte den Angeklagten. Er sah, wie Bundy Carol DaRonch mit wütendem Blick anstarrte.

Fehleinschätzung der Gutachter

Nach vier Verhandlungstagen fällte Richter Hanson sein Urteil. Er war überzeugt, dass sich Ted Bundy der schweren Entführung schuldig gemacht hatte, und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und 15 Jahren Gefängnis. Auf Anordnung des Gerichts hatte man Bundy zuvor einer psychologischen Untersuchung unterzogen. Die Psychiater stellten beim Angeklagten keinerlei Anzeichen für eine verminderte Schuldfähigkeit fest.

Er sei weder psychotisch oder neurotisch veranlagt noch leide er an irgendeiner anderen organischen Erkrankung des Gehirns. Es gebe auch keine Hinweise auf einen fortgesetzten Alkohol- oder Drogenmissbrauch. Die gewaltigste Fehleinschätzung des Gutachtens: Hinsichtlich seines Sexualverhaltens zeige Ted Bundy keine auffälligen Abweichungen von der Norm. Allerdings diagnostizierten die Psychologen bei Bundy eine starke Abhängigkeit von Frauen. Ted Bundy sei offensichtlich von der Angst geprägt, dass Frauen ihn demütigen könnten.

Weitere Ermittlungen gegen Ted Bundy

Während Ted Bundy im Staatsgefängnis von Utah seine Haftstrafe verbüßte, ermittelte die Polizei von Colorado weiterhin gegen ihn. Die Beamten beschäftigten sich insbesondere mit den ungeklärten Mordfällen Caryn Campbell und Melissa Smith. Die Ermittler entdeckten in Bundys VW-Käfer Haare, die man an das FBI-Labor einsandte. Die FBI-Techniker stellten fest, dass die Haare mit hoher Sicherheit von Caryn Campbell und Melissa Smith stammten.

Ted Bundy 1976 - Utah
Ted Bundy in Haft, Utah 1976

Der Gerichtsmediziner hatte zudem die Spuren am Schädel von Caryn Campbell, die von einem stumpfen Schlaggegenstand herrührten, genauer untersucht. Er war überzeugt, dass die feinen Rillen und Vertiefungen exakt mit dem Brecheisen übereinstimmten, das man in Bundys Wagen gefunden hatte. Die Polizei von Colorado erhob daraufhin am 22. Oktober 1976 Mordanklage gegen Ted Bundy.

Erster Fluchtversuch

Im selben Monat noch, also im Oktober 1976, erwischten Wachbeamte des Staatsgefängnisses von Utah Ted Bundy in den Büschen, die rund um den Gefängnishof wuchsen. Die Beamten durchsuchten Bundy und fanden bei ihm Straßenkarten, Flugpläne und eine gefälschte Sozialversicherungskarte. Offensichtlich hatte man in letzter Sekunde seine Flucht vereitelt. Daraufhin steckte man Bundy in Einzelhaft, bevor man ihn ihm Januar 1977 nach Aspen, Colorado, ins Bezirksgefängnis des Garfield County überführte. Dort sollte Bundy auf seinen nächsten Prozess warten.

Ted Bundy war mit dem Verlauf des ersten Verfahrens mehr als unglücklich gewesen. Er gab seinem Verteidiger die Schuld, dass er den Fall verloren hatte. Im zweiten Prozess würde er sich nun selbst verteidigen, wie er dem Gericht bekannt gab. Aber vielleicht war dies auch alles nur eine wohlüberlegte Finte. Denn das Gericht in Aspen räumte daraufhin Ted Bundy ein halbes Jahr Vorbereitungszeit für den Prozess ein. Der Verhandlungsbeginn wurde auf den 14. November 1977 festgesetzt. Der Richter erlaubte Bundy, in dieser Zeit die juristische Bibliothek im Gerichtsgebäude von Aspen zu benutzen. Somit sollte Ted Bundy regelmäßig aus seiner Gefängniszelle herauskommen – eine Gelegenheit, auf die er gewartet hatte.

weiter zu —> (12) Flucht

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein